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Zitierungen von § 10 NamÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 NamÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NamÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 322
Artikel 1 NamÄndG-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
... durch die Wörter „nach Landesrecht zuständige" ersetzt. 7. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Die namensrechtlichen ... zuständige" ersetzt. 7. § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Die namensrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben ...