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§ 21a - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme



(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

1.
Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,

2.
Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,

3.
Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,

4.
Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,

5.
das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

6.
Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.



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Frühere Fassungen von § 21a StVO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2006Artikel 1 Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)
vom 22.12.2005 BGBl. I S. 3716

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 21a StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21a StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis (vom 01.09.2009)
... Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a ); 6. vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von ... Sicherheitsgurte angelegt sein oder Schutzhelme getragen werden müssen (§ 21a ). (2) Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die nach Landesrecht ...
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009)
... 1a, Absatz 2 oder 3 Satz 1 oder 2, 20a. das Anlegen von Sicherheitsgurten nach § 21a Abs. 1 Satz 1 oder das Tragen von Schutzhelmen nach § 21a Abs. 2 Satz 1, 21. die ... von Sicherheitsgurten nach § 21a Abs. 1 Satz 1 oder das Tragen von Schutzhelmen nach § 21a Abs. 2 Satz 1, 21. die Ladung nach § 22, 22. sonstige Pflichten des ...
 
Zitat in folgenden Normen

8. Ausnahmeverordnung zur StVO
V. v. 20.05.1998 BGBl. I S. 1130
§ 1 8. StVOAusnV
... von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), ...

Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
V. v. 26.03.1993 BGBl. I S. 394; zuletzt geändert durch Artikel 7 § 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214
§ 2 StVRAusnV
... von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)
V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3716
Artikel 1 40. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... eingefügt. 9. In § 49 Abs. 1 Nr. 20a wird die Angabe „§ 21a Abs. 2" durch die Angabe „§ 21 a Abs. 2 Satz 1" ersetzt.  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

2. Ausnahmeverordnung zur StVO
V. v. 19.03.1990 BGBl. I S. 550; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3716
§ 1 2. StVOAusnV
... von § 21a Abs. 2 und § 54 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. ...

6. Ausnahmeverordnung zur StVO
V. v. 24.03.1994 BGBl. I S. 624; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3716
§ 1 6. StVOAusnV
... von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), ...

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 1 - 167 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVO (vom 04.12.2010)
... über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) § 21 Abs. 1a Satz 1 § 21a Abs. 1 Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 20, 20a 98.1 bei ... obwohl es keinen Schutzhelm trug § 21 Abs. 1a Satz 1 § 21a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 20, 20a  ... Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt § 21a Abs. 1 Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 20a 30 € ... der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm getragen § 21a Abs. 2 Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 20a 15 €  ...