Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Teil 1 - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)

Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1046; zuletzt geändert durch Artikel 165 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 01.07.2001; FNA: 860-9 Sozialgesetzbuch
| |
Teil 1 Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Kapitel 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
§ 2 Behinderung
§ 3 Vorrang von Prävention
§ 4 Leistungen zur Teilhabe
§ 5 Leistungsgruppen
§ 6 Rehabilitationsträger
§ 6a Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Zweiten Buch
§ 7 Vorbehalt abweichender Regelungen
§ 8 Vorrang von Leistungen zur Teilhabe
§ 9 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
§ 10 Koordinierung der Leistungen
§ 11 Zusammenwirken der Leistungen
§ 12 Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger
§ 13 Gemeinsame Empfehlungen
§ 14 Zuständigkeitsklärung
§ 15 Erstattung selbstbeschaffter Leistungen
§ 16 Verordnungsermächtigung
Kapitel 2 Ausführung von Leistungen zur Teilhabe
§ 17 Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget
§ 18 Leistungsort
§ 19 Rehabilitationsdienste und -einrichtungen
§ 20 Qualitätssicherung
§ 21 Verträge mit Leistungserbringern
§ 21a Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Gemeinsame Servicestellen
§ 22 Aufgaben
§ 23 Servicestellen
§ 24 Bericht
§ 25 Verordnungsermächtigung
Kapitel 4 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
§ 26 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
§ 27 Krankenbehandlung und Rehabilitation
§ 28 Stufenweise Wiedereingliederung
§ 29 Förderung der Selbsthilfe
§ 30 Früherkennung und Frühförderung
§ 31 Hilfsmittel
§ 32 Verordnungsermächtigungen
Kapitel 5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 33 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 34 Leistungen an Arbeitgeber
§ 35 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
§ 36 Rechtsstellung der Teilnehmenden
§ 37 Dauer von Leistungen
§ 38 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
§ 38a Unterstützte Beschäftigung
§ 39 Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen
§ 40 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich
§ 41 Leistungen im Arbeitsbereich
§ 42 Zuständigkeit für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen
§ 43 Arbeitsförderungsgeld
Kapitel 6 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
§ 44 Ergänzende Leistungen
§ 45 Leistungen zum Lebensunterhalt
§ 46 Höhe und Berechnung des Übergangsgelds
§ 47 Berechnung des Regelentgelts
§ 48 Berechnungsgrundlage in Sonderfällen
§ 49 Kontinuität der Bemessungsgrundlage
§ 50 Anpassung der Entgeltersatzleistungen
§ 51 Weiterzahlung der Leistungen
§ 52 Einkommensanrechnung
§ 53 Reisekosten
§ 54 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten
Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
§ 55 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
§ 56 Heilpädagogische Leistungen
§ 57 Förderung der Verständigung
§ 58 Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
§ 59 Verordnungsermächtigung
Kapitel 8 Sicherung und Koordinierung der Teilhabe
Titel 1 Sicherung von Beratung und Auskunft
§ 60 Pflichten Personensorgeberechtigter
§ 61 Sicherung der Beratung behinderter Menschen
§ 62 Landesärzte
Titel 2 Klagerecht der Verbände
§ 63 Klagerecht der Verbände
Titel 3 Koordinierung der Teilhabe behinderter Menschen
§ 64 Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen
§ 65 Verfahren des Beirats
§ 66 Berichte über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe
§ 67 Verordnungsermächtigung


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed