Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2480
Artikel 1 SGBIXuaÄndG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ... wird gestrichen. b) Die Absätze 2 bis 4 werden aufgehoben. 5. § 152 wird wie folgt gefasst: „§ 152 Einnahmen aus Wertmarken Von den ... 4 werden aufgehoben. 5. § 152 wird wie folgt gefasst: „§ 152 Einnahmen aus Wertmarken Von den durch die Ausgabe der Wertmarke erzielten ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
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