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Änderung Anhang 1 ElektroGKostV vom 09.04.2013

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Anhang 1 ElektroGKostV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.04.2013 geltenden Fassung
Anhang 1 ElektroGKostV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 28.11.2013 BGBl. I S. 4094
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 23.10.2015) 
(Textabschnitt unverändert)

Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis



Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro

1 | Registrierung |

1.01 | Registrierung
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart, soweit der Hersteller
nicht bereits mit einer anderen Marke und Geräteart registriert ist | 64,-

1.02 | Weitere Registrierung
je Hersteller, Marke sowie Geräteart, soweit der Hersteller bereits
mit mindestens einer Marke und Geräteart registriert ist | 35,-

1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen
nach den Nummern 1.01 und 1.02
je Änderungssitzung | 43,-

1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie
je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 129,-

1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die
Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem
je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 118,-

(Text alte Fassung) nächste Änderung

1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nachgewie-
senen Garantie auf andere
Geräteart
je Hersteller für jede weitere Prüfung der Garantie je Geräteart | 37,-

(Text neue Fassung)

1.04.c | Prüfung der Garantie bei Verwendung
einer
nach Nummer 1.04.a und 1.04.b voll geprüften
Garantie für eine neu zu registrierende
Geräteart
je Hersteller für jede Prüfung der Garantie für
eine noch nicht oder nicht mehr registrierte
Geräteart
| 37,-

1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher
Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachge-
wiesenen Garantie bei unveränderter Geräteart
je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 83,-

1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten
je vorgenommener Änderung | 35,-

1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes
je Registrierung | 107,-

1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung
je Änderungssitzung | 21,-

1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe
je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 28,- bis 400,-

1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 28,- bis 7.500,-

vorherige Änderung

2 | Bereitstellungsanordnung | 20,-

3 | Abholanordnung | 25,-



2 | Bereitstellungsanordnung | 32,70

3 | Abholanordnung | 40,90

4 | Sanktionen |

4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 28,-

4.02 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der
Gebühr nach Nummer 1



(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 23.10.2015)