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Bekanntmachung - Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (WZG§35Bek k.a.Abk.)

B. v. 01.04.1981 BGBl. I S. 368
Geltung ab 14.04.1981; FNA: 423-1-7-72 Warenzeichenrecht

Bekanntmachung



Auf Grund des § 35 Abs. 3 Satz 2 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des brasilianischen Nationalen Instituts für Gewerbliches Eigentum bekanntgemacht:

Deutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen in Brasilien anmelden, brauchen nicht den Nachweis zu erbringen, daß sie für das Zeichen in dem Staat, in dem sich ihre Niederlassung befindet, den Markenschutz nachgesucht und erhalten haben.