§ 6 - Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung (AdLDAV)

V. v. 02.12.2002 BGBl. I S. 4490; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Geltung ab 12.12.2002; FNA: 8251-10-4 Landwirte
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§ 6 Anfragedatensatz


§ 6 hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

Die landwirtschaftliche Alterskasse bestimmt nach Anhörung der Vermittlungsstellen und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Gestaltung des Anfragedatensatzes.


Text in der Fassung des Artikels 439 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. August 2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147 m.W.v. 8. September 2015

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Frühere Fassungen von § 6 AdLDAV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 439 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 12 LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
vom 12.04.2012 BGBl. I S. 579
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 450 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 6 AdLDAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 AdLDAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AdLDAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 12 LSV-NOG Änderung der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung
... Alterskasse" ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 6. In § 6 wird das Wort „Kopfstelle" durch die Wörter „landwirtschaftliche ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 450 9. ZustAnpV Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung
...  In den §§ 6 und 10 Satz 2 der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung vom 2. Dezember 2002 ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 439 10. ZustAnpV Änderung der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung
...  In § 6 der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung vom 2. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4490), ...


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