Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben

§ 2 - Gesetz über die Grenze des Freihafens Bremen (FrHfBremGrÄndG k.a.Abk.)

G. v. 19.12.2000 BGBl. I S. 1761; aufgehoben durch § 2 G. v. 06.12.2007 BGBl. I S. 2806
Geltung ab 01.01.2001; FNA: 613-8 Zölle
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2000 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremen vom 3. November 1998 (BGBl. I S. 3315) außer Kraft.



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