Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.03.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

IV. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKMWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 18.02.2005 BGBl. I S. 455; aufgehoben durch IV. A. v. 15.03.2009 BGBl. I S. 598
Geltung ab 03.03.2005; FNA: 2030-14-142 Beamte
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IV. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den unter Abschnitt I genannten Behördenleiterinnen und Behördenleitern, soweit sie nach dieser Anordnung für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig sind. Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.



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