Änderung § 7 GasSV vom 23.05.2022

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 7 GasSV, alle Änderungen durch Artikel 3 EnSiGuaÄndG am 23. Mai 2022 und Änderungshistorie der GasSV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 7 GasSV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.05.2022 geltenden Fassung
§ 7 GasSV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.05.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 20.05.2022 BGBl. I S. 730
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 7


(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung) nächste Änderung

(2) Sie darf mit Ausnahme des § 2 Abs. 2 erst dann angewandt werden, wenn die Bundesregierung

1. durch Verordnung festgestellt hat, daß die Energieversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes 1975 gefährdet oder gestört ist, und

(Text neue Fassung)

(2) 1 Sie darf mit Ausnahme der §§ 1a und 2 Absatz 2 erst dann angewandt werden, wenn die Bundesregierung

1. durch Verordnung festgestellt hat, daß die Energieversorgung im Sinne des § 1 Absatz 1, des § 2 Absatz 3 oder des § 2a Absatz 1 des Energiesicherungsgesetzes gefährdet oder gestört ist, und

2. die Anwendbarkeit durch Verordnung bestimmt.

vorherige Änderung

 


2 In Fällen des § 2a des Energiesicherungsgesetzes tritt an die Stelle der in Satz 1 genannten Feststellung die Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 des Energiesicherungsgesetzes.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed