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§ 16 - Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
neugefasst durch B. v. 28.08.1986 BGBl. I S. 1455; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 421-1 Gebrauchsmusterrecht
16 frühere Fassungen | wird in 166 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 421-1 Gebrauchsmusterrecht
16 frühere Fassungen | wird in 166 Vorschriften zitiert
§ 16
§ 16 wird in 3 Vorschriften zitiert
1Die Löschung des Gebrauchsmusters nach § 15 ist beim Patentamt schriftlich zu beantragen. 2Der Antrag muß die Tatsachen angeben, auf die er gestützt wird. 3Die Vorschriften des § 81 Abs. 6 und des § 125 des Patentgesetzes gelten entsprechend.
Zitierungen von § 16 GebrMG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 GebrMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GebrMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 GebrMG (vom 08.09.2015)
... Anträge in Gebrauchsmustersachen mit Ausnahme der Löschungsanträge (§§ 15 bis 17) wird im Patentamt eine Gebrauchsmusterstelle errichtet, die von einem vom Präsidenten ... übertragen. (3) Über Löschungsanträge (§§ 15 bis 17) beschließt eine der im Patentamt zu bildenden Gebrauchsmusterabteilungen, die mit ...
Zitat in folgenden Normen
Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 14.01.2019)
... § 123a PatG) 100 323 100 Löschungsverfahren ( § 16 GebrMG ) 300 III. Marken; geografische Angaben ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gesetz zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
G. v. 15.08.1986 BGBl. I S. 1446; aufgehoben durch Artikel 160 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 4 GebrMGÄndG Übergangsvorschriften
... 1 und 2, § 5a Nr. 1 und 2, § 7 Abs. 1, § 14 Abs. 6, § 15 Abs. 1 sowie § 16 Abs. 1 des Gebrauchsmustergesetzes sind in der Fassung dieses Gesetzes nicht auf die bereits vor ...
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