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Anlage 2 - Öl-Pflichtversicherungsbescheinigungs-Verordnung (ÖlPflichtVersBeschV)

Artikel 1 V. v. 30.05.1996 BGBl. I S. 707; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3079
Geltung ab 01.06.1996; FNA: 2129-18-1 Umweltschutz
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Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1)



(Bescheinigung siehe BGBl. I 2006 S. 1463)





 

Frühere Fassungen von Anlage 2 ÖlPflichtVersBeschV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.11.2008Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 12.07.2006 BGBl. I S. 1461

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 ÖlPflichtVersBeschV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ÖlPflichtVersBeschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖlPflichtVersBeschV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ÖlPflichtVersBeschV Ausstellung (vom 27.07.2021)
...  2. im Fall des § 1 Absatz 1 Nummer 3 des Ölschadengesetzes nach dem Muster der Anlage 2 . (2) Die Geltungsdauer der Öl-Pflichtversicherungsbescheinigung darf die der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.07.2006 BGBl. I S. 1461, 2008 I 2070
Artikel 3 ÖlSGuaÄndG Änderung der Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung
... 2. im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Ölschadengesetzes nach dem Muster der Anlage 2. " 4. In § 5 wird die Angabe „Abs. 3" durch die Angabe „Abs. ... Angabe „Abs. 3" durch die Angabe „Abs. 4" ersetzt. 5. Die Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1) wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1) ... 5. Die Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1) wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1) (Bescheinigung siehe BGBl. I 2006, 1463)  ...

Gesetz zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3079, 5241
Artikel 8 HNSGEG Änderung der Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung
...  2. im Fall des § 1 Absatz 1 Nummer 3 des Ölschadengesetzes nach dem Muster der Anlage 2 ." b) In Absatz 2 Satz 1 und den Absätzen 3 und 4 wird jeweils das Wort ...