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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin (BauZAusbV k.a.Abk.)

V. v. 12.07.2002 BGBl. I S. 2622; 2003 I 277; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.10.2016 BGBl. I S. 2493
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 806-21-1-294 Berufliche Bildung
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§ 4 Ausbildungsberufsbild



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Organisation und Kommunikation, Arbeitsabläufe,

6.
Zusammenarbeit mit Behörden und anderen am Bau Beteiligten,

7.
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,

8.
Techniken des Zeichnens,

9.
Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen,

10.
Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten,

11.
Bestandsaufnahme und Vermessung,

12.
Rechnergestütztes Zeichnen,

13.
Konstruieren von Bauteilen,

14.
Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung,

15.
Erstellen von Plänen und Zeichnungen, fachspezifische Berechnungen.



 

Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BauZAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauZAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage BauZAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
...  1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... der Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... Organisation und Kommunikation, Arbeitsabläufe (§ 4 Nr. 5) a) Schriftverkehr durchführen und Ablagesysteme an- wenden b) ... mit Behörden und anderen am Bau Beteiligten (§ 4 Nr. 6) a) planungs- und baurechtliche Verwaltungsabläufe unterscheiden  ... mit Informa- tions- und Kommunika- tionstechniken (§ 4 Nr. 7) a) Informations- und Kommunikationssysteme anwen- den b) Texte, ... 8 Techniken des Zeichnens (§ 4 Nr. 8) a) Zeichengeräte und Zeichenmittel für Zeichnungs- erstellungen ... Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bau- elementen (§ 4 Nr. 9) a) Baustoffe nach ihren Eigenschaften unterscheiden und im Hinblick auf ihre ... bei Bauprozes- sen und Durchführen von Bauarbeiten (§ 4 Nr. 10) Die nachfolgenden Fertigkeiten und Kenntnisse sind im Rahmen von ... 11 Bestandsaufnahme und Vermessung (§ 4 Nr. 11) a) Vermessungsgeräte unterscheiden und handhaben b) Methoden der ... 12 Rechnergestütztes Zeichnen (§ 4 Nr. 12) a) Anwendungssoftware nutzen b) Daten konvertieren c) Ebenen ... 13 Konstruieren von Bauteilen (§ 4 Nr. 13) a) Gründungen und Unterfangungen zeichnen 2  ... Maßnahmen, Kunden- orientierung (§ 4 Nr. 14) a) Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen ... und Verwendung von Baustoffen und Bau- elementen (§ 4 Nr. 9) a) Bauweisen, insbesondere Massivbauweise, Skelett- bauweise und Fachwerke, ... von Plänen und Zeichnungen, fachspezifi- sche Berechnungen (§ 4 Nr. 15) a) Entwurfsskizzen in bautechnische Zeichnungen um- setzen, ... und Verwendung von Baustoffen und Bau- elementen (§ 4 Nr. 9) a) Bauweisen, insbesondere Massiv-, Stahlbeton-, Stahl- und Holzbauweisen, ... von Plänen und Zeichnungen, fachspezifi- sche Berechnungen (§ 4 Nr. 15) a) Positionspläne anfertigen b) Rohbauzeichnungen erstellen, ... und Verwendung von Baustoffen und Bau- elementen (§ 4 Nr. 9) a) Bauweisen, insbesondere Erdbauwerke, Verkehrs- wege, Ver- und ... von Plänen und Zeichnungen, fachspezifi- sche Berechnungen (§ 4 Nr. 15) a) Bestands-, Übersichts- und Detailpläne erstellen sowie ...