Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Handhaben von Werkzeugen und Betriebsmitteln,
- 6.
- Flachglasarten, Werkstoffe und Hilfsmittel,
- 7.
- Umgehen mit Produktionsunterlagen,
- 8.
- Vorbereiten von Materialien und Arbeitsgängen,
- 9.
- Maßgerechtes Be- und Verarbeiten von Flachglas,
- 10.
- Bauteile, Baugruppen und Maschinen,
- 11.
- Betreiben von Maschinen und Anlagen der Flachglasbearbeitung,
- 12.
- Betrieblicher Materialfluß,
- 13.
- Qualitätssicherung.