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§ 10 - Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)

neugefasst durch B. v. 09.02.2004 BGBl. I S. 206; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
Geltung ab 12.12.1985; FNA: 85-3 Kindergeld und Erziehungsgeld
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§ 10 Zuständigkeit



Die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten Stellen bestimmen die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden. Diesen Behörden obliegt auch die Beratung zur Elternzeit.

 
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Zitierungen von § 10 BErzGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BErzGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BErzGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 BErzGG Rechtsweg
... Über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der §§ 1 bis 12 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. § 85 Abs. 2 Nr. 2 des ... des Sozialgerichtsgesetzes gilt mit der Maßgabe, dass die zuständige Stelle nach § 10 bestimmt wird. (2) Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende ...
§ 14 BErzGG Bußgeldvorschrift
... Verhältnissen, die für den Anspruch auf Erziehungsgeld erheblich ist, der nach § 10 zuständigen Behörde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die nach § 10 zuständigen ...
§ 23 BErzGG Statistik
... und -monat des Kindes sowie Name und Anschrift der zuständigen Behörden (§ 10 ). (4) Die nach § 10 bestimmten zuständigen Behörden erfassen die ... Name und Anschrift der zuständigen Behörden (§ 10). (4) Die nach § 10 bestimmten zuständigen Behörden erfassen die statistischen Angaben. Diese sind ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Betreuungsgeldgesetz
G. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 254
Artikel 2 BetrGeldG Folgeänderungen
... werden die Wörter „, für die Ausführung des Absatzes 2 Satz 1 die nach § 10 des Bundeserziehungsgeldgesetzes bestimmten Stellen" und die Angabe „Satz 2" ...

Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
Artikel 2 EGBEEG Folgeänderungen sonstiger Vorschriften
... 1 sind die Familienkassen, für die Ausführung des Absatzes 2 Satz 1 die nach § 10 des Bundeserziehungsgeldgesetzes bestimmten Stellen und für die Ausführung des Absatzes ...