§ 7 Wissenschaftlicher Beirat
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates einen wissenschaftlichen Beirat zu errichten, der ihn in Düngungsfragen berät. In dem Beirat sollen die Bereiche der Bodenkunde, der Pflanzenernährung, des Pflanzenbaues und der Toxikologie durch Wissenschaftler vertreten sein, die auf diesen Gebieten tätig sind. In der Rechtsverordnung kann das Nähere über die Zusammensetzung des Beirats, die Berufung der Mitglieder sowie die Geschäftsordnung geregelt werden.
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Düngungsbeiratsverordnung (DüBV)V. v. 28.08.2003 BGBl. I S. 1789; zuletzt geändert durch Artikel 369 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
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