Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 5 - Gesetz zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro (EuroUmstG k.a.Abk.)

Artikel 6 G. v. 09.06.1998 BGBl. I S. 1242, 1250; aufgehoben durch Artikel 60 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 16.06.1998; FNA: 652-2 Bundesanleihen
| |

§ 5 Ergänzung und Änderung von Emissionsbedingungen



Der Schuldner kann aus Anlaß der Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro in den der Schuldverschreibung zugrunde liegenden Emissionsbedingungen

1.
den Anspruch auf Ausgabe von auf Euro lautenden Urkunden ausschließen oder einschränken,

2.
die handelbaren Nennbeträge neu festsetzen,

3.
Bestimmungen über die Berechnung unterjähriger Zinsen und über die Festlegung von Geschäftstagen europäischen Handelsgebräuchen anpassen.

Für Buchschulden des Bundes und der Länder gelten die Nummern 2 und 3 des Satzes 1.

Anzeige


 

Zitierungen von § 5 Gesetz zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EuroUmstG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuroUmstG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 EuroUmstG Umstellungsverfahren
... der der Buchschuld oder Schuldverschreibung zugrunde liegenden Emissionsbedingungen nach § 5 erfolgt durch einseitige Erklärung des Schuldners gegenüber den Gläubigern. Eine ...
§ 7 EuroUmstG Fortgeltung alter Urkunden
... lesen ist. (2) Sofern die Urkunde Emissionsbedingungen enthält, die nach § 5 geändert oder ergänzt worden sind, gelten die auf der Urkunde ausgedruckten Bestimmungen ...
§ 8 EuroUmstG Gerichtliche Entscheidung
... sei oder 5. die Änderung der Emissionsbedingungen nicht mit § 5 vereinbar sei. Soweit die Klage auf die Behauptung der Nichtbeachtung des in § 6 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... c) wenn eine Anpassung der Bestimmungen über die Berechnung unterjähriger Zinsen nach § 5 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242, 1250) erfolgt, an die Stelle aller FIBOR-alt-Sätze die ...