Änderung § 11 Verordnung über die Sicherung der Seefahrt vom 04.07.2013

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 SeeFSichVBek am 4. Juli 2013 und Änderungshistorie der SeeFSichV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.07.2013 geltenden Fassung
§ 11 n.F. (neue Fassung)
in der am 14.04.2015 geltenden Fassung
durch B. v. 12.03.2015 BGBl. I S. 320
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 11 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 11 Übergangsregelung


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



(1) Die §§ 7b, 7c und 10 Absatz 1 Nummer 5a und 5b sind erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das Wrackbeseitigungsübereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.

(2) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt den in Absatz 1 bezeichneten Tag im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


---
*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 12. März 2015 (BGBl. I S. 320) ist
der in Absatz 1 bezeichnete Tag der 14. April 2015.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed