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Änderung § 13 SGB III vom 01.04.2012

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§ 13 SGB III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2012 geltenden Fassung
§ 13 SGB III n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 13 Heimarbeiter


(Text neue Fassung)

§ 13 Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter


vorherige Änderung

Arbeitnehmer im Sinne dieses Buches sind auch Heimarbeiter (§ 12 Abs. 2 des Vierten Buches).



Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Buches sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter (§ 12 Abs. 2 des Vierten Buches).