Der Vorbereitungslehrgang für die Prüfung des Hufbeschlagschmieds wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt. Die Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Lehrgang
- 1.
- mindestens vier Monate dauert und
- 2.
- an einer Ausbildungsstätte durchgeführt wird, deren fachliche Leitung und Einrichtung die für die ordnungsgemäße Ausübung des Huf- und Klauenbeschlags erforderliche Ausbildung gewährleisten.