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Zitierungen von § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 EBKrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBKrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 EBKrG (vom 01.07.2021)
... treffen. Sehen die Beteiligten vor, daß Bund oder Land nach Maßgabe des § 13 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 zu den Kosten beitragen, ohne an der Kreuzung als Straßenbaulastträger beteiligt zu ...
§ 16 EBKrG (vom 08.09.2015)
... erlassen, durch die 1. der Umfang der Kosten nach den §§ 11, 12 und 13 näher bestimmt wird und für die Verwaltungskosten Pauschalbeträge festgesetzt ...
§ 20 EBKrG (vom 01.07.2021)
... § 13 Absatz 2 Satz 2 kommt nicht zur Anwendung für Maßnahmen, über die die Beteiligten nach § 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
G. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 433
Artikel 3 AEGuaÄndG Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 13 Abs. 1 Satz 2" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2" ersetzt. ... Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 13 Abs. 1 Satz 2" durch die Wörter „ § 13 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2" ersetzt. 2. § 13 wird wie folgt geändert: a) ... durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2" ersetzt. 2. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „in ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1221
Artikel 2 9. FStrGÄndG Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
... folgt geändert: a) In Satz 2 werden die Wörter „nach Maßgabe des § 13 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2" durch die Wörter „nach Maßgabe des § 13 Absatz 1 Satz 2 ... § 13 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2" durch die Wörter „nach Maßgabe des § 13 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2" ersetzt. b) In Satz 3 werden die Wörter „die von der ... einer Anordnung eine solche Änderung hätten verlangen müssen." 4. § 13 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „kommunalen ... ersetzt. 9. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 § 13 Absatz 2 Satz 2 kommt nicht zur Anwendung für Maßnahmen, über die die Beteiligten nach § 1 ...
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