Änderung § 1 EStDV 2000 vom 24.07.2014

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§ 1 EStDV 2000 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.07.2014 geltenden Fassung
§ 1 EStDV 2000 n.F. (neue Fassung)
in der am 24.07.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 1 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner


vorherige Änderung

 


Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.

 



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