Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1) Nicht erschöpfende Liste der chemischen Gefahrstoffe und biologischen Arbeitsstoffe, der physikalischen Schadfaktoren und der Arbeitsbedingungen nach § 4 Abs. 1
A. Werdende Mütter - 1.
- Gefahr- und Arbeitsstoffe (Agenzien) und Schadfaktoren
- a.
- Chemische Gefahrstoffe
Blei und Bleiderivate, soweit die Gefahr besteht, daß diese Gefahrstoffe vom menschlichen Organismus absorbiert werden. Die Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung sind zu beachten.
- b.
- Biologische Arbeitsstoffe
Toxoplasma,
Rötelnvirus,
außer in Fällen, in denen nachgewiesen wird, daß die Arbeitnehmerin durch Immunisierung ausreichend gegen diese Arbeitsstoffe geschützt ist
- c.
- Physikalische Schadfaktoren
Arbeit bei Überdruck, zum Beispiel in Druckkammern, beim Tauchen
- 2.
- Arbeitsbedingungen
Tätigkeiten im Bergbau unter Tage
B. Stillende Mütter - 1.
- Gefahrstoffe (Agenzien) und Schadfaktoren
- a.
- Chemische Gefahrstoffe
Blei und Bleiderivate, soweit die Gefahr besteht, daß diese Gefahrstoffe vom menschlichen Organismus absorbiert werden
- b.
- Physikalische Schadfaktoren
Arbeit bei Überdruck, zum Beispiel in Druckkammern, beim Tauchen
- 2.
- Arbeitsbedingungen
Tätigkeiten im Bergbau unter Tage
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 4 MuSchArbV Verbot der Beschäftigung ... biologischen Arbeitsstoffe, physikalischen Schadfaktoren oder die Arbeitsbedingungen nach Anlage 2 dieser Verordnung gefährdet wird. Andere Beschäftigungsverbote aus Gründen des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Artikel 5 GefStoffVuaÄndV Folgeänderungen ... Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ausreichen." (9) In Anlage 2 Abschnitt A Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz ...
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