Änderung § 19 BNDG vom 19.05.2020

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 19 BNDG, alle Änderungen durch Bekanntmachung BVerfGE20200519 am 19. Mai 2020 und Änderungshistorie des BNDG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 19 BNDG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.05.2020 geltenden Fassung
§ 19 BNDG n.F. (neue Fassung)
in der am 19.05.2020 geltenden Fassung
durch B. v. 09.06.2020 BGBl. I S. 1326

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 19 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten


(Text neue Fassung)

§ 19 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten *)


(Textabschnitt unverändert)

(1) Der Bundesnachrichtendienst darf personenbezogene Daten nach § 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes speichern, verändern und nutzen, soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

(2) Die Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten über Minderjährige ist nur unter den Voraussetzungen des § 11 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sowie dann zulässig, wenn nach den Umständen des Einzelfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass von dem Minderjährigen eine Gefahr für Leib oder Leben deutscher Staatsangehöriger im Ausland oder für deutsche Einrichtungen im Ausland ausgeht.

vorherige Änderung

 



---
*) Anm. d. Red.: siehe Entscheidung und Maßgaben des BVerfG in B. v. 9. Juni 2020 (BGBl. I S. 1326)




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed