Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. *)
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- Anm. d. Red.: Das Übereinkommen und dieses Gesetz ist gem. G. v. 13. Dezember 2003 (BGBl. II S. 1799) am 19. Dezember 2003 in Kraft getreten.
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Erstes Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
G. v. 18.09.2013 BGBl. I S. 3602