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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2017 aufgehoben
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IV. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof einschließlich der Dienststelle Bundeszentralregister in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften (BGHWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 09.09.2004 BGBl. I S. 2331; aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
Geltung ab 01.10.2004; FNA: 2030-14-137 Beamte
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IV.



Diese Anordnung wird vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Oktober 2004 wirksam. Sie ist nicht anzuwenden auf vor dem 1. Oktober 2004 erhobene Widersprüche oder Klagen.