Ausbilder im Sinne des §
1 sind für bestehende und bis zum Ablauf des 31. Juli 2009 beginnende Ausbildungsverhältnisse von der Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen nach dieser Verordnung befreit.
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V. v. 14.05.2008 BGBl. I S. 854
Artikel 1 2. AusbEignVÄndV ... 7 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16. Februar 1999 (BGBl. I S. 157, 700), die durch die ... 2003 (BGBl. I S. 783) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: § 7 Befreiung von der Nachweispflicht Ausbilder im Sinne des § 1 sind für ...