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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2007 aufgehoben

§ 2 - DV-Berufsbildungszentren-Verordnung (DVBBiZentrV k.a.Abk.)

V. v. 31.05.1972 BGBl. I S. 872; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 03.06.1972; FNA: 810-1-12 Arbeitsförderung
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§ 2 Umfang der Förderung



Der Umfang der Förderung nach § 1 Abs. 1 richtet sich nach der Höhe der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugewiesenen Haushaltsmittel.



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Frühere Fassungen von § 2 DV-Berufsbildungszentren-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 445 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 DV-Berufsbildungszentren-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 DVBBiZentrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DVBBiZentrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 445 9. ZustAnpV DV-Berufsbildungszentren-Verordnung
...  In § 2 der DV-Berufsbildungszentren-Verordnung vom 31. Mai 1972 (BGBl. I S. 872), die zuletzt durch ...