Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2007 aufgehoben

§ 3 - DV-Berufsbildungszentren-Verordnung (DVBBiZentrV k.a.Abk.)

V. v. 31.05.1972 BGBl. I S. 872; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 03.06.1972; FNA: 810-1-12 Arbeitsförderung
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§ 3 Berlin-Klausel



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 250 Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes auch im Land Berlin.



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