Eingangsformel - Verordnung über die Aufhebung der Zinsverordnung und von Bestimmungen über die Kosten für Teilzahlungsfinanzierungskredite und Kleinkredite (ZinsVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 21.03.1967 BGBl. I S. 352
Geltung ab 01.04.1967; FNA: 7610-4-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften

Eingangsformel



Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 3 sowie des § 62 Abs. 2 des Gesetzes über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 881) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen vom 19. Januar 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 17) wird im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Kreditinstitute und der Deutschen Bundespost verordnet:



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