... nach Absatz 2 Satz 2 beträgt 560 Euro, solange sie nicht durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 für Gruppen von Krankenhäusern nach der Zahl der Krankenhausbetten oder anderen ... dass eine Vereinbarung zu einem Erlösausgleich nach diesem Gesetz oder einer Verordnung nach § 23 Absatz 2 Nummer 4 getroffen wird. (9b) Die Länder übermitteln dem Bundesministerium ... dass eine Vereinbarung zu einem Erlösausgleich nach diesem Gesetz oder einer Verordnung nach § 23 Absatz 2 Nummer 4 getroffen wird. (10) Die Vertragsparteien nach § 17b Absatz 2 ...
... für Gesundheit überprüft die Auswirkungen der Reglungen in den §§ 21 bis 23 auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser. Bei der Überprüfung der ...
... Vereinbarung ohne Antrag einer Vertragspartei innerhalb von weiteren vier Wochen fest. § 23 Verordnungsermächtigung Das Bundesministerium für Gesundheit kann durch ... überprüft zum 30. Juni 2020 die Auswirkungen der Reglungen in den §§ 21 bis 23 auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser. Es setzt hierfür einen Beirat von ...
Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
... dass eine Vereinbarung zu einem Erlösausgleich nach diesem Gesetz oder einer Verordnung nach § 23 Absatz 2 Nummer 4 getroffen wird." h) In Absatz 10 Satz 2 werden die Wörter „nach Absatz ... September 2020" durch die Angabe „31. Januar 2021" ersetzt. 3. § 23 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
... dass eine Vereinbarung zu einem Erlösausgleich nach diesem Gesetz oder einer Verordnung nach § 23 Absatz 2 Nummer 4 getroffen wird." 2. § 22 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... 3. das Nähere zum Verfahren der Abrechnung der Vergütungen." 3. Dem § 23 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Das Bundesministerium für ...
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
... 2022 (BGBl. I S. 938) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 23 Absatz 3 Nummer 4 werden die Wörter „jeweils um bis zu sechs Monate verlängern" durch die ...
Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen
... § 23 Absatz 2 Nummer 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), das zuletzt durch Artikel 3 ...
... von Ausgleichszahlungen" eingefügt. b) In Absatz 3 wird die Angabe „ § 23 Nummer 2" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Nummer 2" ersetzt. ... b) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 23 Nummer 2" durch die Wörter „ § 23 Absatz 1 Nummer 2" ersetzt. 6. § 24 wird wie folgt ...
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
... ein Komma und werden die Wörter „solange sie nicht durch Rechtsverordnung nach § 23 Nummer 2 für Gruppen von Krankenhäusern nach der Zahl der Krankenhausbetten oder anderen ... die Mitteilungen des Bundesamtes für Soziale Sicherung nach Satz 1." 1a. In § 23 Nummer 2 wird das Komma und werden die Wörter „soweit diese zur Kostendeckung der ...
... Grund des § 23 Absatz 2 Nummer 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes , der durch Artikel 2a Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) ...