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§ 5 - Regelsatzverordnung (RSV)

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 5 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Regelsatzverordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2170-1-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190), außer Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung V. v. 20. November 2006 BGBl. I S. 2657 m.W.v. 1. Januar 2007

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Frühere Fassungen von § 5 RSV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung
vom 20.11.2006 BGBl. I S. 2657

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 5 RSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 RSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung
V. v. 20.11.2006 BGBl. I S. 2657
Artikel 1 1. RSVÄndV Änderung der Regelsatzverordnung
... Eckregelsatzes." b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 3. § 5 wird aufgehoben. Der bisherige § 6 wird § 5.  ... Absatz 3 wird Absatz 4. 3. § 5 wird aufgehoben. Der bisherige § 6 wird § 5.  ...


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