Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2021 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz (TierZGLehrgV k.a.Abk.)

V. v. 15.10.1992 BGBl. I S. 1776; aufgehoben durch § 36 V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2904
Geltung ab 24.10.1992; FNA: 7824-5-5 Tierzucht und Tierhaltung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und des § 15 Abs. 1 Nr. 3 des Tierzuchtgesetzes vom 22. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2493) verordnet der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:



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