(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer die in Kategorie 1 des Anhangs der
Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 in der jeweils geltenden Fassung bezeichneten Grundstoffe herstellen, erwerben, an Dritte abgeben, veräußern oder sonst in den Verkehr bringen will. Die Erlaubnis wird dem Inhaber für seine Person, für eine bestimmte Betriebsstätte und für eine bestimmte Art der Grundstoffe und des Grundstoffverkehrs erteilt. Sie ist nicht übertragbar.
(3) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedürfen nicht
- 1.
- Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke,
- 2.
- Behörden für den Bereich ihrer dienstlichen Tätigkeit.
(4) Von der Erlaubnis nach Absatz 2 und der Erlaubnisfreiheit nach Absatz 3 Nr. 1 werden nur die apothekenüblichen Grundstoffmengen erfaßt.
§ 14 GÜG Abgabe ... natürliche oder juristische Personen, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 oder 2 sind oder eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, 2. ... oder sonst in den Verkehr zu bringen, 3. die in § 7 Abs. 3 oder § 32 genannten Behörden oder Einrichtungen sowie Behörden und ...
§ 15 GÜG Anzeige ... eine Bestätigung. Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke im Sinne des § 7 Abs. 2, Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke sowie die in § 7 Abs. 3 Nr. 2 ... im Sinne des § 7 Abs. 2, Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke sowie die in § 7 Abs. 3 Nr. 2 genannten Behörden sind von den vorgenannten Anzeigepflichten ...
§ 16 GÜG Unterlagen ... bei der Lieferung an den Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke im Sinne des § 7 Abs. 2 sowie den Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke, sofern es sich um übliche ... 1 gilt nicht für den Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke im Sinne des § 7 Abs. 2 sowie den Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke. (2) Die in Absatz 1 ...
§ 29 GÜG Strafvorschriften (vom 01.01.2006) ... erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2. ohne Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 13, einen in Kategorie 1 des Anhangs der Verordnung ...
V. v. 26.04.2004 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch § 9 V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1678