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Anlage 2
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.01.2014 aufgehoben
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Anlage 2 - Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV)
V. v. 17.12.1994
BGBl. I S. 3839
; aufgehoben durch
§ 4
V. v. 02.01.2014
BGBl. I S. 2
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 303-15-2
Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
1 weitere Fassung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
Anlage 1
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Anlage 2
Anlage 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
(BGBl. I 1994 S. 3844)
Anlage 1
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Zitierungen von
Anlage 2 BerHVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BerHVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BerHVV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 BerHVV Vordrucke
... für den Antrag des Rechtsanwalts auf Zahlung einer Vergütung der in Anlage
2
bestimmte Vordruck. (2) Der Rechtsuchende muß den nach Absatz 1 Nr. 1 bestimmten ...
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