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§ 39 - Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)

neugefasst durch B. v. 19.08.2011 BGBl. I S. 1813; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228
Geltung ab 01.04.2002; FNA: 51-1-27 Rechtsstellung der Soldaten
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§ 39 (aufgehoben)


§ 39 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung V. v. 16. Juni 2011 BGBl. I S. 1095 m.W.v. 1. Juli 2011

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Frühere Fassungen von § 39 SLV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
vom 16.06.2011 BGBl. I S. 1095

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 39 SLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 SLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
§ 51 SLV Übergangsvorschriften
... Einstellungen für oder in die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere die §§ 23 bis 43 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV
... oder eines Berufssoldaten". d) Die Angaben zu den §§ 38 und 39 werden wie folgt gefasst: „§ 38 Einstellung und Beförderung der ... „§ 38 Einstellung und Beförderung der Offiziere § 39 (weggefallen)". e) In der Angabe zu Kapitel 4 Abschnitt 2 wird die Angabe ... Beförderung zum Major kein Stabsoffizierlehrgang erforderlich." 35. § 39 wird aufgehoben. 36. § 40 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 ...

Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 02.05.2007 BGBl. I S. 654
Artikel 1 1. SLVÄndV
... und Prüfungen: § 25 Abs. 2, § 28 Abs. 2 Satz 3 und § 39 Abs. 4."  ...


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