interne Verweise§ 13 SLV Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung (vom 01.07.2011) ... und eine Eignungsübung mit Erfolg abgeleistet haben. (3) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 12 kann zum Unteroffizier befördert werden, wer sich in einem ... Einstellung mit dem Dienstgrad Unteroffizier erfüllt. (4) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 12 kann zum Stabsunteroffizier befördert werden, wer sich mindestens in ...
§ 17 SLV Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung (vom 01.01.2020) ... neun Jahre. (3) § 13 Abs. 2 gilt entsprechend. (4) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 Abs. 1 kann zum Unteroffizier befördert werden, wer sich in einem ... eine Einstellung mit dem Dienstgrad Unteroffizier erfüllt. (5) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 Abs. 1 kann zum Stabsunteroffizier befördert werden, wer sich mindestens in ... eine Einstellung mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier erfüllt. (6) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 kann zum Feldwebel befördert werden, wer sich mindestens in einem ...
§ 48 SLV Übergangsvorschriften (vom 26.07.2017) ... Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr gilt für die Beförderung zum Major § 5a Absatz 1 . Dies gilt auch für Studierende, die sich vor dem 1. Juli 2011 zu einem ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV ... wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 5 wird folgende Angabe zu § 5a eingefügt: „§ 5a Dienstzeiterfordernisse". b) In der ... Angabe zu § 5 wird folgende Angabe zu § 5a eingefügt: „§ 5a Dienstzeiterfordernisse". b) In der Angabe zu Kapitel 3 Abschnitt 2 wird die ... Die Absätze 4 bis 7 werden aufgehoben. 6. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Dienstzeiterfordernisse (1) Eine ... 6. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Dienstzeiterfordernisse (1) Eine Beförderung ist, soweit in dieser Verordnung ... Absatz 3 und 4 wird jeweils die Angabe „§ 5 Abs. 4" durch die Angabe „§ 5a Absatz 1" ersetzt. 15. § 14 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... 4, 5 und 6 wird jeweils die Angabe „§ 5 Abs. 4" durch die Angabe „§ 5a Absatz 1" ersetzt. 19. In § 18 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ ... 3 bis 6. b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „§ 5a Absatz 1 ist nicht anzuwenden." 30. § 32 wird wie folgt geändert: ... des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr gilt für die Beförderung zum Major § 5a Absatz 1. Dies gilt auch für Studierende, die sich vor dem 1. Juli 2011 zu einem ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2654
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