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§ 46 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 46 Grundsätze der Strafzumessung



(1) 1Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. 2Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

(2) 1Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. 2Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende,

die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

das Maß der Pflichtwidrigkeit,

die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,

das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie

sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.





 

Frühere Fassungen von § 46 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2023Artikel 1 Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
vom 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
aktuell vorher 03.04.2021Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
vom 30.03.2021 BGBl. I S. 441
aktuell vorher 01.08.2015Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
vom 12.06.2015 BGBl. I S. 925
aktuellvor 01.08.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 46 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 54 AufenthG Ausweisungsinteresse (vom 27.02.2024)
... die sexuelle Orientierung gerichteter oder sonstiger menschenverachtender Beweggrund im Sinne von § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches ausdrücklich festgestellt wurde; Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen ...

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
G. v. 22.07.1913 RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 12a StAG (vom 20.08.2021)
... rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Tat im Sinne von § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheits-, Geld- oder Jugendstrafe verurteilt und ein solcher Beweggrund im Rahmen des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 441; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 1 ReHaKrBG Änderung des Strafgesetzbuches (vom 02.04.2021)
... Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung". 2. In § 46 Absatz 2 Satz 2 wird nach dem Wort „fremdenfeindliche" ein Komma und das Wort ...

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Artikel 1 StARModG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beweggründe im Sinne von § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches festgestellt worden sind oder nicht. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilt dies der ...

Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218
Artikel 1 SanktRÜG Änderung des Strafgesetzbuches
... das Wort „Ersatzfreiheitsstrafe" ersetzt. 4. In § 46 Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort „antisemitische" ein Komma und die Wörter ...

Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
G. v. 12.06.2015 BGBl. I S. 925
Artikel 2 GVGuStGBÄndG Änderung des Strafgesetzbuchs
... § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 ...

Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 RüfüVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... die sexuelle Orientierung gerichteter oder sonstiger menschenverachtender Beweggrund im Sinne von § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches ausdrücklich festgestellt wurde; Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3538
Artikel 1 4. StAGÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Tat im Sinne von § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheits-, Geld- oder Jugendstrafe verurteilt und ein solcher Beweggrund im Rahmen des ...