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§ 74 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 74 Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern



(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.

(2) Gegenstände, auf die sich eine Straftat bezieht (Tatobjekte), unterliegen der Einziehung nach der Maßgabe besonderer Vorschriften.

(3) 1Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. 2Das gilt auch für die Einziehung, die durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen ist.





 

Frühere Fassungen von § 74 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 74 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 74a StGB Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei anderen (vom 01.07.2017)
... ein Gesetz auf diese Vorschrift, können Gegenstände abweichend von § 74 Absatz 3 auch dann eingezogen werden, wenn derjenige, dem sie zur Zeit der Entscheidung gehören oder ...
§ 74e StGB Sondervorschrift für Organe und Vertreter (vom 01.07.2017)
... eine Handlung vorgenommen, die ihm gegenüber unter den übrigen Voraussetzungen der §§ 74 bis 74c die Einziehung eines Gegenstandes oder des Wertersatzes zulassen oder den Ausschluss der ...
§ 74f StGB Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vom 01.07.2017)
... Ist die Einziehung nicht vorgeschrieben, so darf sie in den Fällen der §§ 74 und 74a nicht angeordnet werden, wenn sie zur begangenen Tat und zum Vorwurf, der den von der ... Betroffenen trifft, außer Verhältnis stünde. In den Fällen der §§ 74 bis 74b und 74d ordnet das Gericht an, dass die Einziehung vorbehalten bleibt, wenn ihr Zweck auch ...
§ 75 StGB Wirkung der Einziehung (vom 01.07.2017)
... ordnet das Gericht jedoch das Erlöschen dieser Rechte an. In den Fällen der §§ 74 und 74a kann es das Erlöschen des Rechts eines Dritten anordnen, wenn der Dritte  ...
§ 101a StGB Einziehung (vom 01.07.2017)
... der in Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Art werden auch ohne die Voraussetzungen des § 74 Absatz 3 Satz 1 und des § 74b eingezogen, wenn dies erforderlich ist, um die Gefahr eines schweren Nachteils ...
§ 109k StGB Einziehung (vom 01.07.2017)
... der in Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Art werden auch ohne die Voraussetzungen des § 74 Absatz 3 Satz 1 und des § 74b eingezogen, wenn das Interesse der Landesverteidigung es erfordert; dies gilt ...
§ 261 StGB Geldwäsche (vom 18.03.2021)
... Die §§ 73 bis 73e bleiben unberührt und gehen einer Einziehung nach § 74 Absatz 2 , auch in Verbindung mit den §§ 74a und 74c, ...
§ 297 StGB Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware (vom 01.07.2017)
...  1. für das Schiff oder die Ladung die Gefahr einer Beschlagnahme oder Einziehung ( §§ 74 bis 74f) oder 2. für den Reeder oder den Schiffsführer die Gefahr einer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Designgesetz (DesignG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2014 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 51 DesignG Strafvorschriften (vom 01.07.2017)
... (§§ 403 bis 406c) stattgegeben wird, sind die Vorschriften über die Einziehung ( §§ 74 bis 74f des Strafgesetzbuches) nicht anzuwenden. (6) Wird auf Strafe erkannt, ...

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 3 EGStGB Zulässige Rechtsfolgen bei Straftaten nach Landesrecht (vom 01.07.2017)
... Abs. 2 Satz 3 des Strafgesetzbuches), 2. Einziehung von Gegenständen im Sinne der §§ 74 bis 74b und 74d des Strafgesetzbuches. (2) Vorschriften des Landesrechts dürfen ...

Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
neugefasst durch B. v. 28.08.1986 BGBl. I S. 1455; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 25 GebrMG (vom 18.08.2021)
... (§§ 403 bis 406c) stattgegeben wird, sind die Vorschriften über die Einziehung ( §§ 74 bis 74f des Strafgesetzbuches) nicht anzuwenden. (6) Wird auf Strafe erkannt, ...

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
§ 56 IRG Bewilligung der Rechtshilfe (vom 01.07.2017)
... Einziehung steht der rechtskräftigen Anordnung und Entscheidung im Sinne der §§ 73, 74 des Strafgesetzbuches gleich. § 433 der Strafprozessordnung gilt ...

Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
neugefasst durch B. v. 22.11.1990 BGBl. I S. 2506; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
§ 24 KrWaffKontrG Einziehung (vom 01.07.2017)
... 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden. Sie werden auch ohne die Voraussetzungen des § 74 Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches eingezogen, wenn das Wohl der Bundesrepublik Deutschland es erfordert; dies gilt auch dann, wenn ...

Markengesetz (MarkenG)
G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 143 MarkenG Strafbare Kennzeichenverletzung (vom 14.01.2019)
... der Strafprozeßordnung) stattgegeben wird, sind die Vorschriften über die Einziehung ( §§ 74 bis 74f des Strafgesetzbuches) nicht anzuwenden. (6) Wird auf Strafe erkannt, ...

Sortenschutzgesetz
neugefasst durch B. v. 19.12.1997 BGBl. I S. 3164; zuletzt geändert durch Artikel 100 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 39 SortG Strafvorschriften (vom 01.07.2017)
... (§§ 403 bis 406c) stattgegeben wird, sind die Vorschriften über die Einziehung ( §§ 74 bis 74f des Strafgesetzbuches) nicht anzuwenden. (6) Wird auf Strafe erkannt, ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 421 StPO Absehen von der Einziehung (vom 01.07.2021)
... wenn 1. das Erlangte nur einen geringen Wert hat, 2. die Einziehung nach den §§ 74 und 74c des Strafgesetzbuchs neben der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... 421 Absatz 1 Nummer 2 werden nach dem Wort „Einziehung" die Wörter „nach den §§ 74 und 74c des Strafgesetzbuchs" eingefügt. 55. § 430 Absatz 4 wird wie ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... Wörter „Verfall und" gestrichen. d) Die Angaben zu den §§ 73 bis 76a werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 73 Einziehung von ... § 73e Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes § 74 Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern  ... Wegfalls der Bereicherung bekannt oder infolge von Leichtfertigkeit unbekannt. § 74 Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern  ... Verweist ein Gesetz auf diese Vorschrift, können Gegenstände abweichend von § 74 Absatz 3 auch dann eingezogen werden, wenn derjenige, dem sie zur Zeit der Entscheidung gehören oder ... eine Handlung vorgenommen, die ihm gegenüber unter den übrigen Voraussetzungen der §§ 74 bis 74c die Einziehung eines Gegenstandes oder des Wertersatzes zulassen oder den Ausschluss der ... (1) Ist die Einziehung nicht vorgeschrieben, so darf sie in den Fällen der §§ 74 und 74a nicht angeordnet werden, wenn sie zur begangenen Tat und zum Vorwurf, der den von der ... der Einziehung Betroffenen trifft, außer Verhältnis stünde. In den Fällen der §§ 74 bis 74b und 74d ordnet das Gericht an, dass die Einziehung vorbehalten bleibt, wenn ihr Zweck auch ... Fällen ordnet das Gericht jedoch das Erlöschen dieser Rechte an. In den Fällen der §§ 74 und 74a kann es das Erlöschen des Rechts eines Dritten anordnen, wenn der Dritte  ... ist anzuwenden" gestrichen. 18. In § 101a Satz 3 wird die Angabe „des § 74 Abs. 2 " durch die Wörter „des § 74 Absatz 3 Satz 1 und des § 74b" ... 101a Satz 3 wird die Angabe „des § 74 Abs. 2" durch die Wörter „des § 74 Absatz 3 Satz 1 und des § 74b" ersetzt. 19. In § 109k Satz 3 wird die Angabe „des ... und des § 74b" ersetzt. 19. In § 109k Satz 3 wird die Angabe „des § 74 Abs. 2 " durch die Wörter „des § 74 Absatz 3 Satz 1 und des § 74b" ... 109k Satz 3 wird die Angabe „des § 74 Abs. 2" durch die Wörter „des § 74 Absatz 3 Satz 1 und des § 74b" ersetzt. 20. § 129b wird wie folgt geändert: ... In § 297 Absatz 1 Nummer 1 wird nach dem Wort „Einziehung" die Angabe „( §§ 74 bis 74f)" eingefügt. 39. § 302 wird aufgehoben. 40. § ...
Artikel 2 VermAbschRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
... 1 Nummer 2 werden nach dem Wort „Gegenständen" die Wörter „im Sinne der §§ 74 bis 74b und 74d des Strafgesetzbuches" eingefügt. 2. Vor Artikel 317 wird ...
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... geändert worden ist, werden nach dem Wort „Einziehung" die Wörter „( §§ 74 bis 74f des Strafgesetzbuches)" eingefügt. (26) In § 143 Absatz 5 Satz 3 ... geändert worden ist, werden nach dem Wort „Einziehung" die Wörter „( §§ 74 bis 74f des Strafgesetzbuches)" eingefügt. (27) In § 51 Absatz 5 Satz 3 ... geändert worden ist, werden nach dem Wort „Einziehung" die Wörter „( §§ 74 bis 74f des Strafgesetzbuches)" eingefügt. (28) In § 76 Satz 1 des ... geändert worden ist, werden nach dem Wort „Einziehung" die Wörter „( §§ 74 bis 74f des Strafgesetzbuches)" eingefügt. (38) In § 37 Absatz 4 des ...

Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 327
Artikel 1 GwStrRVG Änderung des Strafgesetzbuches*
... ist anzuwenden. Die §§ 73 bis 73e bleiben unberührt und gehen einer Einziehung nach § 74 Absatz 2 , auch in Verbindung mit den §§ 74a und 74c, vor." --- * ...