Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
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Anlage 1 - Pensionsfondsberichterstattungsverordnung (BerPensV)

V. v. 25.10.2005 BGBl. I S. 3048; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 10 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 01.11.2005; FNA: 7631-1-36 Versicherungsaufsichtsrecht
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Anlage 1 Die regionale Herkunft des Pensionsfondsgeschäfts und die dafür zu setzenden Kennzahlen


Anlage 1 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

01 Inländisches Pensionsfondsgeschäft (insgesamt)

21 Dänemark
22 Finnland
23 Island
24 Norwegen
25 Schweden

31 Griechenland
32 Italien
33 Portugal
34 Spanien

41 Belgien
42 Frankreich
43 Großbritannien
44 Irland
45 Liechtenstein
46 Luxemburg
47 Niederlande
48 Österreich
49 Schweiz

51 Polen
52 Slowakei
53 Tschechien
54 Ungarn
55 Estland
56 Lettland
57 Litauen
58 Slowenien
59 Malta

60 Zypern
61 Rumänien
62 Bulgarien
63 Kroatien

70 Europa
71 Europäische Gemeinschaft (EG)
72 Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
73 Teilnehmerstaaten der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

81 USA

99 Ausländisches Pensionsfondsgeschäft (insgesamt)

00 Gesamtes Pensionsfondsgeschäft


Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung V. v. 16. Dezember 2013 BGBl. I S. 4380 m.W.v. 24. Dezember 2013

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Frühere Fassungen von Anlage 1 BerPensV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.12.2013Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
vom 16.12.2013 BGBl. I S. 4380
aktuell vorher 04.05.2010Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
vom 27.04.2010 BGBl. I S. 466
aktuellvor 04.05.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 1 BerPensV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BerPensV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerPensV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BerPensV Kennzahlen
... auf den Formblättern und Nachweisungen zu setzenden Kennzahlen ergeben sich aus der Anlage 1 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4380
Artikel 1 3. BerPensVÄndV Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
... (BGBl. I S. 3129) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Anlage 1 wird nach der Kennzahl „62 Bulgarien" die Kennzahl „63 Kroatien" ...

Erste Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
V. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 466
Artikel 1 1. BerPensVÄndV Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
... nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden." 4. In Anlage 1 werden nach der Kennzahl „60 Zypern" die folgenden Kennzahlen eingefügt:  ... c) Die Formblätter 800 und 810 sowie die Nachweisung 801 erhalten die aus Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. d) Nach der Nachweisung 801 wird die aus ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
V. v. 23.12.2011 BGBl. I S. 3129
Artikel 1 2. BerPensVÄndV Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
... des Gründungsstocks"." b) Das Formblatt 800 erhält die aus Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche ...


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