Zu einer Gruppe verwandter Erzeugnisse nach §
3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a des Gesetzes, für die eine Erzeugergemeinschaft gebildet werden kann, können folgende Erzeugnisse zusammengefaßt werden:
KN-Code | Erzeugnisse |
ex 0106 | Hauskaninchen, lebend |
ex 0208 | Fleisch von Hauskaninchen, frisch, gekühlt oder gefroren. |