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Zitierungen von § 10 SchOffzAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SchOffzAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchOffzAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SchOffzAusbV Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen (vom 25.05.2011)
... 9), 3. die vorgeschriebene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit (§§ 10 , 14 bis 16), 4. die fachliche Eignung (§ 18), 5. den erfolgreichen ...
§ 18 SchOffzAusbV Berufseingangsprüfung
...  (3) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer den Abschluß der in den §§ 10 und 14 bis 16 vorgeschriebenen Ausbildung und Seefahrtzeit sowie die Ausbildung an einer nach ... nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätte von der a) in den §§ 10 , 15 und 16 vorgesehenen Dauer und b) für den Erwerb der Befähigungszeugnisse ...
§ 27 SchOffzAusbV Abweichungen vom Ausbildungsgang (vom 08.11.2006)
... für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann im Einzelfall Abweichungen von den §§ 10 , 14 bis 16 zulassen, wenn der Bewerber nachweist, daß er durch eine andere Ausbildung und ...
Anlage 1 SchOffzAusbV (zu § 10 Abs. 4 und § 18 Abs. 2) Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung für den Erwerb der Befähigungszeugnisse nach § 3 Abs. 2
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