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§ 23 - Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 23 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 23 UStDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 15 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
aktuell vorher 30.12.2014Artikel 6 Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften
vom 22.12.2014 BGBl. I S. 2392
aktuell vorher 29.12.2007Artikel 9 Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
vom 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
aktuellvor 29.12.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 23 UStDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 UStDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 52 AO Gemeinnützige Zwecke (vom 29.12.2020)
... insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege ( § 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 10. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2332
Artikel 5 BüEnStG Änderung der Abgabenordnung
... insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 15 EMobStFG Weitere Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 (weggefallen)". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „ § 23 (weggefallen) ". b) Die Angaben zu den §§ 17a und 17b werden durch folgende Angaben ... 17b" ersetzt. 7. Der bisherige § 17c wird § 17d. 8. § 23 wird aufgehoben. 9. § 59 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Ein im ...

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 9 JStG 2008 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
...  23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar ... 2006 (BGBl. I S. 2878) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 23 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege Die nachstehenden ...

Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften
V. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2392
Artikel 6 StRAnpV Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... durch die Wörter „Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 bis 4" ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ...