(1) Gesellschaften nach §
1 Nr. 1 und 2 haben in der Bilanz
- 1.
- dem Posten § 266 Abs. 2 Aktivseite A. II. Nr. 1 des Handelsgesetzbuchs folgenden Vermerk anzufügen:
"davon:
-
- a)
- Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten
- b)
- Bahnkörper und Bauten des Schienenweges";
- 2.
- an die Stelle des Postens § 266 Abs. 2 Aktivseite A. II. Nr. 2 des Handelsgesetzbuchs die folgenden Posten Nummern 2 bis 4 auszuweisen:
"2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen;
- 3.
- Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr;
- 4.
- Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 oder 3 gehören;".
Die Posten §
266 Abs. 2 Aktivseite A. II. Nr. 3 und 4 des
Handelsgesetzbuchs werden Posten Nummern 5 und 6.
(2) §
327 Nr. 1 des
Handelsgesetzbuchs ist von Gesellschaften nach §
1 Nr. 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, daß bei dem zusätzlich anzugebenden Posten Aktivseite A. II. Nr. 1 der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 genannte Vermerk anzufügen ist, an die Stelle des zusätzlich anzugebenden Postens Aktivseite A. II. Nr. 2 die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Posten Aktivseite A. II. Nr. 2 bis 4 treten und die Änderung in Absatz 1 Satz 2 berücksichtigt wird.
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§ 3 JAbschlVUV (vom 23.07.2015) ... Wahlrecht, auf den Bilanzausweis nach § 2 Absatz 1 Satz 1 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden ... Wahlrecht, auf den Bilanzausweis nach § 2 Absatz 1 Satz 1 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung zu Gunsten eines Ausweises im ... Jahresabschlüsse für vor dem 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahre bleibt § 2 Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung ...
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 8 BilRUG Änderung sonstigen Bundesrechts ... (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben. 2. § 3 wird wie folgt gefasst: ... gefasst: „§ 3 Das Wahlrecht, auf den Bilanzausweis nach § 2 Absatz 1 Satz 1 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden ... Das Wahlrecht, auf den Bilanzausweis nach § 2 Absatz 1 Satz 1 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung zu Gunsten eines Ausweises im ... Jahresabschlüsse für vor dem 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahre bleibt § 2 Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung anwendbar." (12) ...