Zitierungen von § 1 G Artikel 29 Abs. 7

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 G Artikel 29 Abs. 7 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in G Artikel 29 Abs. 7 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 G Artikel 29 Abs. 7
... Die beteiligten Länder können Gebietsänderungen nach § 1 durch Staatsvertrag vereinbaren. (2) Die beteiligten Länder unterrichten die ...
§ 3 G Artikel 29 Abs. 7 (vom 27.06.2020)
... Wird ein Gesetzentwurf über eine Gebietsänderung nach § 1 im Bundestag beraten, so muß den beteiligten Ländern spätestens vor der zweiten ...


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