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Zitierungen von § 27 Atomgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 AtG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 AtG Haftung in anderen Fällen (vom 01.01.2022)
... Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden nach den §§ 27 bis 30, 31 Abs. 3, § 32 Abs. 1, 4 und 5 und § 33 zu ersetzen. Die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
§ 69 StrlSchG Strahlenschutzverantwortlicher (vom 05.06.2021)
... ist, wer 1. einer Genehmigung nach § 10, § 12 Absatz 1, § 25 oder § 27 , einer Genehmigung nach den §§ 4, 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes, der Planfeststellung ...
§ 176 StrlSchG Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden
... die Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden nach den §§ 25 bis 40 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
G. v. 29.08.2008 BGBl. I S. 1793; BGBl. 2022 I S. 14
Artikel 1 AtomHaftÄndG Änderung des Atomgesetzes
... 1 Satz 2 wird das Wort „einen" durch das Wort „einem" ersetzt. 12. § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten ... Wort „einem" ersetzt. 12. § 27 wird wie folgt gefasst: „ § 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten Hat bei Entstehung des nuklearen Schadens ...