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Zitierungen von § 7a Gesetz über die Preisstatistik

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a PreisStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PreisStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7b PreisStatG (vom 23.01.2024)
... Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 7a Absatz 1 Nummer 2 sind freiwillig. (2) Die statistischen Ämter des Bundes und der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1400
Artikel 12 BükrEG Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
...  7a des Gesetzes über die Preisstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer ... September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, wird durch die folgenden §§ 7a und 7b ersetzt: „§ 7a Hilfsmerkmale der Erhebungen sind: ... worden ist, wird durch die folgenden §§ 7a und 7b ersetzt: „§ 7a Hilfsmerkmale der Erhebungen sind: 1. Name, Anschrift, Telefonnummern und ... 7b (1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 7a Nummer 2 sind freiwillig. (2) Für Unternehmen, deren Inhaber Existenzgründer ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2117
Artikel 1 PreisStatGÄndG Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... einen Landwirt oder eine Nichtlandwirtin oder einen Nichtlandwirt handelt." 6. § 7a wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und wird wie folgt ... 7b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „ § 7a " die Angabe „Absatz 1" eingefügt. b) Nach Absatz 1 werden die ...