§ 35 Vorrätighalten von Mitteln
Tierärzte und tierärztliche Bildungsstätten dürfen Mittel nur in tierärztlichen Hausapotheken vorrätig halten.
interne Verweise§ 38 TierImpfStV Ordnungswidrigkeiten ... Beschaffungsstellen oder c) der §§ 33, 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 oder § 35 über das Abgabeverbot oder über die Anwendung oder das Vorrätighalten von Mitteln ...
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