Zitierungen von § 3 HStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 HStatG Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 und 2 (Hochschulen, Hochschulkliniken sowie staatliche und kirchliche Prüfungsämter) (vom 01.03.2016)
... werden für die Prüfungsteilnehmenden, soweit die Merkmale nicht bereits nach § 3 Absatz 1 erhoben werden, folgende Erhebungsmerkmale semesterweise nach Abschluss des ...
§ 7 HStatG Studienverlaufsstatistik (vom 01.03.2016)
... Ämter der Länder führen eine Studienverlaufsstatistik mit den folgenden nach § 3 Absatz 1 sowie den §§ 4 und 5 vorliegenden Angaben durch: 1. für ...
§ 8 HStatG Auswertungsdatenbank Hochschulstatistik (vom 01.03.2016)
... Einzelangaben nach § 3 Absatz 1, 3 bis 5 und 7, den §§ 4 und 5 dieses Gesetzes sowie nach § 3 Absatz 1 ... nach § 3 Absatz 1, 3 bis 5 und 7, den §§ 4 und 5 dieses Gesetzes sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe c des Finanz- und Personalstatistikgesetzes ...
§ 9 HStatG Hilfsmerkmale (vom 14.12.2016)
... Hilfsmerkmale sind: 1. für die Erhebungen nach den §§ 3 bis 6: die Vor- und Familiennamen sowie Kontaktdaten der für Rückfragen zur ... zur Verfügung stehenden Personen, 2. für die Erhebung nach § 3 Absatz 1 und 2 sowie § 4 zusätzlich: die Matrikelnummer, 3. für die ...
§ 10 HStatG Auskunftserteilung (vom 01.03.2016)
... Für die Erhebungen nach den §§ 3 bis 6 besteht Auskunftspflicht. (2) Auskunftspflichtig sind: 1. für ... (2) Auskunftspflichtig sind: 1. für die Erhebungen nach den §§ 3 und 5 die Leitungen der in § 2 Nr. 1 genannten Einrichtungen, 2. für die ...
§ 13 HStatG Übergangsvorschrift (vom 01.03.2016)
... Die Erhebungen zu Studierenden und Prüfungen nach § 3 Absatz 1 sowie § 4 werden erstmals im Sommersemester 2017 durchgeführt. Die ... erstmals im Sommersemester 2017 durchgeführt. Die Erhebung zum Personal nach § 3 Absatz 4 und 5 erfolgt erstmals für das Berichtsjahr 2016. Bis dahin werden die ... Bis dahin werden die Erhebungen zu Studierenden, Prüfungen und Personal nach § 3 in der bis zum 29. Februar 2016 geltenden Fassung des Gesetzes durchgeführt. (2) ... Gesetzes durchgeführt. (2) Die Erhebungen zu den Hochschulräten nach § 3 Absatz 6, zu den Promovierenden nach § 5 und zu den Berufsakademien nach § 6 werden ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)
neugefasst durch B. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 438; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1401
§ 9a FPStatG Datenbank Berichtskreismanagement (vom 01.01.2022)
... Dienst nach § 1 dieses Gesetzes sowie für die Statistiken der Hochschulfinanzen nach § 3 Absatz 7 und § 6 Absatz 5 des Hochschulstatistikgesetzes führen die statistischen Ämter des ... werden: 1. Erhebungen nach § 1 dieses Gesetzes, 2. Erhebungen nach § 3 Absatz 7 und § 6 Absatz 5 des Hochschulstatistikgesetzes, 3. dem Statistikregister und ... 2. (6) Soweit Erhebungsmerkmale aus Erhebungen nach § 1 dieses Gesetzes und nach § 3 Absatz 7 und § 6 Absatz 5 des Hochschulstatistikgesetzes den Angaben in der Datenbank entsprechen, ...
§ 13 FPStatG Zusammenführung (vom 01.01.2022)
... werden, sowie die Namen der Hochschulen oder Berufsakademien mit den Erhebungsmerkmalen nach § 3 Absatz 7 oder § 6 Absatz 5 des Hochschulstatistikgesetzes zusammengeführt werden. (2) ... Erhebungsmerkmalen der Statistiken nach § 1 dieses Gesetzes und den Erhebungsmerkmalen nach § 3 Absatz 7 oder § 6 Absatz 5 des Hochschulstatistikgesetzes zusammengeführt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1312
Artikel 1 FPStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
... nach § 1 dieses Gesetzes sowie für die Statistiken der Hochschulfinanzen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 des Hochschulstatistikgesetzes führen die statistischen Ämter des ... 1. Erhebungen nach § 1 dieses Gesetzes, 2. Erhebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 des Hochschulstatistikgesetzes, 3. dem Statistikregister und ... (6) Soweit Erhebungsmerkmale aus Erhebungen nach § 1 dieses Gesetzes und nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 des Hochschulstatistikgesetzes den Angaben in der Datenbank entsprechen, ... der Statistiken nach § 1 dieses Gesetzes und den Erhebungsmerkmalen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 des Hochschulstatistikgesetzes zusammengeführt werden." 15. ...

Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
G. v. 02.03.2016 BGBl. I S. 342
Artikel 1 HStatGÄndG Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
... Nummer 3 wird angefügt: „3. Berufsakademien." 4. § 3 wird durch die folgenden §§ 3 bis 8 ersetzt: „§ 3 ... „3. Berufsakademien." 4. § 3 wird durch die folgenden §§ 3 bis 8 ersetzt: „§ 3 Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 ... 4. § 3 wird durch die folgenden §§ 3 bis 8 ersetzt: „§ 3 Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 (Hochschulen und Hochschulkliniken) ... werden für die Prüfungsteilnehmenden, soweit die Merkmale nicht bereits nach § 3 Absatz 1 erhoben werden, folgende Erhebungsmerkmale semesterweise nach Abschluss des ... Ämter der Länder führen eine Studienverlaufsstatistik mit den folgenden nach § 3 Absatz 1 sowie den §§ 4 und 5 vorliegenden Angaben durch: 1. für ... § 8 Auswertungsdatenbank Hochschulstatistik Die Einzelangaben nach § 3 Absatz 1, 3 bis 5 und 7, den §§ 4 und 5 dieses Gesetzes sowie nach § 3 Absatz 1 ... nach § 3 Absatz 1, 3 bis 5 und 7, den §§ 4 und 5 dieses Gesetzes sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe c des Finanz- und Personalstatistikgesetzes ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „den §§ 3 bis 6" und das Wort ... 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „den §§ 3 bis 6" und das Wort „Telekommunikationsanschlussnummern" durch das Wort ... § 10 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „den §§ 3 bis 6" ersetzt.  ... 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „den §§ 3 bis 6" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In ... 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter „§ 3 Abs. 1 die Leiter" durch die Wörter „den §§ 3 und 5 die Leitungen" ... Wörter „§ 3 Abs. 1 die Leiter" durch die Wörter „den §§ 3 und 5 die Leitungen" ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter ... 5 die Leitungen" ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 3 Abs. 2 die Leiter" durch die Wörter „§ 4 die Leitungen" ersetzt. ... (1) Die Erhebungen zu Studierenden und Prüfungen nach § 3 Absatz 1 sowie § 4 werden erstmals im Sommersemester 2017 durchgeführt. Die Erhebung zum ... 4 werden erstmals im Sommersemester 2017 durchgeführt. Die Erhebung zum Personal nach § 3 Absatz 4 und 5 erfolgt erstmals für das Berichtsjahr 2016. Bis dahin werden die Erhebungen zu ... 2016. Bis dahin werden die Erhebungen zu Studierenden, Prüfungen und Personal nach § 3 in der bis zum 29. Februar 2016 geltenden Fassung des Gesetzes durchgeführt. (2) ... Gesetzes durchgeführt. (2) Die Erhebungen zu den Hochschulräten nach § 3 Absatz 6, zu den Promovierenden nach § 5 und zu den Berufsakademien nach § 6 werden ...
Artikel 2 HStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
...  1. In § 9a Absatz 1, 4 und 6 werden jeweils die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 6 des Hochschulstatistikgesetzes" durch die Wörter „§ 3 ... 3 Absatz 1 Nummer 6 des Hochschulstatistikgesetzes" durch die Wörter „§ 3 Absatz 7 des Hochschulstatistikgesetzes" ersetzt. 2. § 13 wird wie folgt ... 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „§ 3 Abs. 1 Nr. 6 des Hochschulstatistikgesetzes vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414) in der jeweils ... 1990 (BGBl. I S. 2414) in der jeweils geltenden Fassung" durch die Wörter „§ 3 Absatz 7 des Hochschulstatistikgesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die ... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 6 des Hochschulstatistikgesetzes" durch die Wörter „§ 3 ... 3 Absatz 1 Nummer 6 des Hochschulstatistikgesetzes" durch die Wörter „§ 3 Absatz 7 des Hochschulstatistikgesetzes" ...

Gesetz zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
G. v. 07.12.2016 BGBl. I S. 2826
Artikel 3 MZGNeuRG Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
...  (1) Hilfsmerkmale sind: 1. für die Erhebungen nach den §§ 3 bis 6: die Vor- und Familiennamen sowie Kontaktdaten der für Rückfragen zur ... zur Verfügung stehenden Personen, 2. für die Erhebung nach § 3 Absatz 1 und 2 sowie § 4 zusätzlich: die Matrikelnummer, 3. für die ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1401
Artikel 1 2. FPStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
... werden, sowie die Namen der Hochschulen oder Berufsakademien mit den Erhebungsmerkmalen nach § 3 Absatz 7 oder § 6 Absatz 5 des Hochschulstatistikgesetzes zusammengeführt werden."  ...


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