Anhang - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)

Artikel 1 V. v. 29.08.2002 BGBl. I S. 3478; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Geltung ab 06.09.2002; FNA: 2129-8-32 Umweltschutz
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Anhang



Nachstehende Geräte und Maschinen fallen nach § 1 in den Anwendungsbereich der Verordnung.


Legende:

Nr. = Ordnungsnummer des Gerätes oder der Maschine, entsprechend der Auflistung in Anhang I der Richtlinie 2000/14/EG
Gerät/Maschine = Art des Gerätes und der Maschine, ggf. mit Leistungswerten
Sp. 1 = Spalte 1, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG
Sp. 2 = Spalte 2, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 13 der Richtlinie 2000/14/EG
X in der
Spalte 1 bzw. 2
= Gerät oder Maschine fällt in den Anwendungsbereich der Spalte 1 bzw. der Spalte 2


Nr.Gerät/MaschineSp. 1 Sp. 2
01Hubarbeitsbühne mit
Verbrennungsmotor
 X
02Freischneider X
03Bauaufzug für den Material-
transport mit
03.1VerbrennungsmotorX 
03.2Elektromotor X
04Baustellenbandsägemaschine X
05Baustellenkreissägemaschine X
06Tragbare Motorkettensäge  X
07Kombiniertes Hochdruckspül-
und Saugfahrzeug
 X
08Verdichtungsmaschine in der
Bauart von
08.1Vibrationswalzen und nicht-
vibrierende Walzen, Rüttelplatten
und Vibrationsstampfer
X 
08.2Explosionsstampfer X
09Kompressor (< 350 kW) X 
10Handgeführter Betonbrecher
und Abbau-, Aufbruch- und
Spatenhammer
X 
11Beton- und Mörtelmischer  X
12Bauwinde mit
12.1VerbrennungsmotorX 
12.2Elektromotor X
13Förder- und Spritzmaschine
für Beton und Mörtel
 X
14Förderband X
15Fahrzeugkühlaggregat X
16Planiermaschine (< 500 kW) X 
17Bohrgerät X
18Muldenfahrzeug (< 500 kW) X 
19Be- und Entladeaggregat von
Silo- oder Tankfahrzeugen
 X
20Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW) X 
21Baggerlader (< 500 kW) X 
22Altglassammelbehälter X
23Grader (< 500 kW) X 
24Grastrimmer/Graskantenschneider X
25Heckenschere X
26Hochdruckspülfahrzeug X
27Hochdruckwasserstrahlmaschine X
28Hydraulikhammer X
29HydraulikaggregatX 
30Fugenschneider X
31Müllverdichter, der Bauart nach
ein Lader mit Schaufel (< 500 kW)
X 
32Rasenmäher (mit Ausnahme von
- land- und forstwirtschaftlichen
Geräten
- Mehrzweckgeräten, deren Haupt-
antrieb eine installierte Leistung
von mehr als 20 kW aufweist)
X 
33Rasentrimmer/Rasenkanten-
schneider
X 
34Laubbläser X
35Laubsammler X
36Gegengewichtsstapler mit Ver-
brennungsmotor
36.1geländegängiger Gabelstapler
(Gegengewichtsstapler auf Rädern,
der in erster Linie für naturbelas-
senes gewachsenes und auf-
gewühltes Gelände, z. B. auf
Baustellen, bestimmt ist)
X 
36.2sonstiger Gegengewichtsstapler
mit einer Tragfähigkeit von höchs-
tens 10 Tonnen, ausgenommen
Gegengewichtsstapler, die speziell
für die Containerbeförderung
gebaut sind
 X
37Lader (< 500 kW) X 
38MobilkranX 
39Rollbarer Müllbehälter  X
40Motorhacke (< 3 kW) X 
41Straßenfertiger
41.1ohne Hochverdichtungsbohle X 
41.2mit Hochverdichtungsbohle  X
42Rammausrüstung X
43Rohrleger X
44Pistenraupe X
45Kraftstromerzeuger
45.1< 400 kW X 
45.2≥ 400 kW  X
46Kehrmaschine X
47Müllsammelfahrzeug X
48Straßenfräse X
49Vertikutierer X
50Schredder/Zerkleinerer X
51Schneefräse (selbstfahrend,
ausgenommen Anbaugeräte)
 X
52Saugfahrzeug X
53TurmdrehkranX 
54Grabenfräse X
55Transportbetonmischer X
56Wasserpumpe (nicht für Unter-
wasserbetrieb)
 X
57SchweißstromerzeugerX 




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